16.01.2023 Patentkosten sinken in der EU; Einheitliches Patentgericht nimmt seine Arbeit auf
Siebzehn Mitgliedstaaten der EU sind dabei, einheitlichen Patentschutz anzuerkennen. Es wird möglich sein, Patente, die vom Europäischem Patentamt erteilt werden unter einheitlichen Patentschutz zu bringen, indem man dies vom Europäischen Patentamt binnen eines Monates ab Erteilungsdatum beantragt. Das System wird nach derzeitigem Stand zum 1. Juni 2023 anwendbar werden. Seit dem 1.1.2023 bietet das Europäische Patentamt die Möglichkeit, die zu erteilenden Patente unter den einheitlichen Schutz bei Beantwortung auf Erteilungsabsicht aufzunehmen. Wenn die Patentanmelderin einen solchen Antrag stellt, wird die Erteilung bis Juni 2023 aufgeschoben. Es wird künftig nur eine einzige jährliche Aufrechterhaltungsgebühr fällig. Keine Übersetzungen sowie keine weiteren Validierungshandlungen sind sodann mehr notwendig, soweit eine Übersetzung des Patentes in einer weiteren Amtssprache zusätzlich zur Sprache der Patenterteilung eingereicht wird. In vielen Fällen werden diese Änderungen die Patentkosten in der EU erheblich senke. Somit wird ein geografisch umfassender Patentschutz deutlich günstiger.
Eine der verbundenen Novellierungen ist auch das Einheitliches Patentgericht, das seine Arbeit zum 1.6.2023 aufnehmen soll. Danach wird das Einheitliche Patentgericht zuständig sein, nicht nur über künftig zu erteilende Europapatente zu entscheiden, sondern auch über die bisher Erteilten (unter anderem zu deren Rechtsbeständigkeit und Verletzung). Die Patentinhaberinnen können in einem Register des Einheitlichen Patentgerichts eintragen lassen, dass das Einheitliche Patentgericht nicht zuständig ist (sog. Opt Out).In diesen Fällen werden die nationalen Gerichte weiterhin zuständig sein. Nach derzeitigem Stand können solche Anträge ab dem 01.03.2023 gestellt werden. Nach unserer Ansicht, muss in jedem Einzelfall genauestens überlegt werden, ob einen solchen Antrag zu stellen oder nicht.
Genip Oy bietet Dienstleistungen sowohl zur Beantragung des einheitlichen Patentschutzes und Stellen der Opt Out -Anträge an, als auch die Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht in Verletzungs- und Nichtigerklärungsverfahren von Patenten an. Wir werden detailliertere Information darüber zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen.
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern.